Lebensmittelbedarfs-gegenstände: Konformitätsnachweis leichtgemacht
27. Juli 2010
Die pro-K Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt (www.pro-kunststoff.de) hat ein Merkblatt zu den "supporting documents" der Konformitätserklärung erarbeitet. Darin legt die Fachgruppe fest, welche Unterlagen als "supporting documents" für den Fall vorgehalten werden sollten, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der Konformitätserklärung seitens des Herstellers oder Inverkehrbringers überprüfen.
Als entscheidende "supporting documents" definiert die Fachgruppe nach eigenen Aussagen unter anderem Informationen der Vorlieferanten über die Lebensmittelechtheit des verarbeiteten Kunststoffs, die Aufzeichnungen der Qualitätsüberwachung sowie signifikante Test-, Berechnungs- oder Analyseergebnisse. Die komplette Liste der wichtigsten unterstützenden Unterlagen kann dem Merkblatt entnommen werden.
Sinn und Zweck der "supporting documents" ist es, die Erfüllung der Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände zu belegen. Denn gemäß der Bedarfsgegenständeverordnung von 2008 dürfen seit dem 30. April 2009 Lebensmittelbedarfsgegenstände nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen eine entsprechende Konformitätserklärung beiliegt. Im Gegensatz zur Konformitätserklärung ist es für den Hersteller bzw. Inverkehrbringer jedoch nicht verpflichtend, die "supporting documents" dem Lebensmittelbedarfsgegenstand beizulegen und somit an den Kunden weiterzugeben. Vielmehr verbleiben die unterstützenden Dokumente beim Hersteller, liefern intern den Konformitätsbeweis und müssen lediglich auf Verlangen der zuständigen Kontrollbehörden des jeweiligen Bundeslandes vorgelegt werden. - Interessenten können das Technische Merkblatt "Supporting documents" der Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt direkt bei der Geschäftsstelle des pro-K Industrieverbandes Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. unter der 069 / 2710531 abrufen.
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