VERPACKEN-AKTUELL

Informationen aus der Verpackungsbranche

Appell für Spezifikationen für Folienverpackungen

04. Mai 2011, von Karsten Schröder

Abbildung 1: Schematische Darstellung: Aufgabe einer Spezifikation

Quelle: OFI Vortrag, Dr. Johannes Bergmair, Wien 2006

In einem neuen InnoLetter richtet sich der Autor an die Mitglieder der Wertschöpfungskette der Folienverpackungen mit einem eindringlichen, nicht minder überzeugenden Apell: Spezifikationen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Keinesfalls sollten, aus welchen Gründen auch immer, vielfältig kursierende "Datenblätter" von Produktanbietern als Alternative zu Spezifikationen erklärt oder herangezogen werden. Und Karsten Schröder nennt gute Gründe.

Datenblätter zeichnen sich dadurch aus, dass sie unverbindlich daherkommen, sie sind, durchaus zurecht, ein Werkzeug des Marketings. Daher werden Eigenschaften herausgestellt und betont, die scheinbare Vorteile zeigen sollen. Datenblätter haben im Wesentlichen die Aufgaben:

  • Richtwerte zum groben, aber unverbindlichen, Vergleich zu liefern.
  • Typische Werte - ohne Fokus auf Qualitätskonstanz oder Toleranzen
  • Einen guten Eindruck beim Kunden zu erzeugen - vom Einkauf über die QS bis hin zum jungen Entwicklungs-Ingenieur, der dann den Wald vor lauter Bäumen nur schwer erkennen kann.

Nun hat der Druck einiger Auditoren insbesondere aus dem Hygiene- und Lebensmittelbereich dazu geführt, dass eben diese schwammigen Ausführungen in Datenblättern für die entsprechende Anwendung als "Spezifikation" abgestempelt, unterschrieben und abgeheftet wurden. Heute, einige Jahre weiter, lassen sich mündige, mehr und mehr aufgeklärte Auditoren damit aber nicht mehr abspeisen - sie fordern echte, blitzsaubere "Spec's".

Spezifikation - ein Dokument mit vielen Aufgaben

Die Spezifikation löst in ihrer Rolle gleich mehrere Aufgaben:

  • Gemeinsames Kommunikations-Dokument für Lieferant(en) und Auftraggeber
  • Integration von Anforderungen aus mehreren Abteilungen (Einkauf, Technik, Produktion, Vertrieb, Marketing, etc.)
  • Herstellen einer Rechtsverbindlichkeit für vereinbarte Produkteigenschaften.

Daraus folgen Mindestanforderungen an sie wie z. Bsp. die genaue Produktbeschreibung, Nennung aller Vertragspartner, Gültigkeit, Messwerte mit Toleranzen, Prüfumfang/Wichtigkeit der Prüfungen muss klar erkennbar sein (informative Werte müssen separat gekennzeichnet werden) und schließlich Unterschrift und Datum als Dokumentation der beidseitigen Anerkennung

Heute gelten vielen Marktteilnehmern gesetzliche Vorgaben als wichtige Motivation für Spezifikationen, die den Namen verdienen, wie zum Beispiel die EU 1935/ 2004 bzw. jetzt 10/2011 (PIM), die lebensmittelrechtliche Konformität/ LFGB (Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch) aber auch Forderungen nach Eignungsnachweis von Versicherungen und die Erfüllung von Standards (z.B. IFS, BRC/IoP, ISO 22000, DIN EN 15593)

So heißt es beispielsweise im IFS Standard Version 5/Kapitel: 4.2.2 KO-Kriterium:

"Für alle Rohwaren (Rohwaren/Zutaten, Zusatzstoffe, Verpackungsmaterialien, Rework) liegen Spezifikationen vor und diese werden respektiert. Diese Spezifikationen sind aktuell und eindeutig formuliert und entsprechen immer den gültigen Bestimmungen."

Die vermehrten Forderungen nach Spezifikationen, wie eine Stichwortliste von Meinungsäußerungen aus Innoform- Seminaren zeigt, beruhen auf den Erkenntnissen, das gute, lebende Spezifikationen viele Risiken (er)sparen:

  • sie generieren Sicherheit
  • erübrigen viele Diskussionen durch frühzeitige, verbindliche Klarheit
  • Millionen an Schadensersatz
  • Verlust von Gesundheit
  • Verlust von zufriedenen Kunden
  • Wissensverlust, da Wissen dokumentiert wird - ein unterschätzter Schatz!

Erste Schlussfolgerungen zum Spezifiaktionswesen

Verkaufsfördernde Maßnahmen (wie Datenblätter) sollten von technischen, rechtlich relevanten Dokumenten wie Spezifikationen unterschieden werden. Positiv formuliert möchte ich festhalten, dass es ökonomisch (weniger Fehler), sozial (weniger Schäden an Menschen durch schlechte Verpackungen) und ökologisch (weniger Abfall, Schäden und Nacharbeit) sinnvoll ist, Spezifikationen zur Chef-Sache im Unternehmen zu machen.

Der Autor, Dipl.-Ing. Karsten Schröder, ist Geschäftsführer bei Innoform GmbH Testservice/Oldenburg, Mitglied von InnoNET-Partners.

In weiteren Ausgaben wird sich der Autor den folgenden Detailthemen widmen:

Teil 2 Arbeiten mit Normen
Teil 3 Festigkeiten mit dem Zugversuch bewerten?!

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