Anleitung zur Erstellung
Rechtssichere Konformitätserklärungen
Quelle: Innoform
In einem neuen Inno-Letter befasst sich Heike Schwertke mit der Konformitätsarbeit. Unter dem Titel "Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011" geht die Autorin in einem ersten Teil den Fragen nach, welchen Inhalt eine Konformitätserklärung im Detail haben muss und auf welcher Grundlage diese erfolgen müssen. Hier eine Zusammenfassung des Beitrags.
Bei einer Konformitätserklärung handelt es sich um eine Zusammenstellung von Belegen, mit denen der Ersteller der Erklärung nachweisen kann, dass sein Produkt den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht.
Grundlage für die Konformitätsarbeit ist die Zusammensetzung des zu beurteilenden Bedarfsgegenstandes (Materialaufbau - betrifft alle Kunststoffschichten, Klebstoffe, Haftvermittler, Druckfarben etc.), die Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität und die vorgesehene Anwendung. Aus diesen Daten lassen sich die erforderlichen Prüfungen, Berechnungen oder sonstige Maßnahmen ableiten, die die Konformität des Bedarfsgegenstandes belegen.
Diese Dokumente sind unter verschiedenen Begriffen im Umlauf, wie z.B. Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitserklärung, Unbedenklichkeitsnachweis, Zertifikat, Hinweis zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen usw.
Durch folgende Belege kann aufgezeigt werden, dass der Bedarfsgegenstand den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht:
- Ergebnisse von Prüfungen (z.B. Migrationsprüfungen)
- Ergebnisse von Berechnungen, einschließlich Modellberechnungen
- sonstige Analysen (z.B. Sensorik, Farblässigkeit)
- Unbedenklichkeitsnachweise
- wissenschaftliche Belege oder Begründungen.
In ihrem Beitrag geht H. Schwertke auch auf die Fragen ein: Wer muss die Belege zusammenstellen? Wer bekommt die Belege? Und wie oft müssen diese überarbeitet werden?
An einem Beispiel veranschaulicht der Inno-Letter, wie bei Innoform mit Hilfe eines EDV-gestützten Verfahrens eine strukturierte und systematisierte Konformitätsarbeit aussieht.
Quelle: Innoform
In einem weiteren Inno-Letter befasst sich die Autorin mit der Auswertung der Daten.
Die Autorin Heike Schwertke ist Prokuristin des Innoform Testservices in Oldenburg. Der ausführliche Originalbeitrag ist nachzulesen unter www.innoform.de/Inno-Letter