Zielvorgaben erreicht
Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bis 2019 um 50% gestiegen
Quelle: IK-Industrievereinigung Kunststoffverpackungen
Wie die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. mitteilt, liegen nun die Recyclingquoten für das Jahr 2019 vor. Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zeigt sich demnach eine positive Entwicklung beim Recycling von Kunststoffverpackungen: Laut einer Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung* ist das Recycling von Kunststoff-Verpackungen demnach in 2019 um 8,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen, im Bereich des privaten Endverbrauchs sogar um 12,3 Prozentpunkte. Damit erreichen Kunststoffverpackungen Recyclingquoten von insgesamt 55,2 Prozent bezogen auf den Gesamtmarkt– im Bereich des privaten Endverbrauchs sogar 61,7 Prozent (beteiligungspflichtige Verpackungen und Pfand-Flaschen). Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen nahm in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 40 kt bzw. 1,2 Prozent ab und befindet sich auf dem Niveau von 2017.
„Der sprunghafte Anstieg des Recyclings ist ein grandioser Erfolg des neuen Verpackungsgesetzes, für das sich unsere Branche eingesetzt hat. Da wir wissen, wie stark sich die Hersteller von Kunststoffverpackungen für die Kreislaufwirtschaft ihrer Produkte engagieren, freuen uns diese Fortschritte ganz besonders“, so IK-Geschäftsführerin Dr. Isabell Schmidt.
Quelle: IK-Industrievereinigung Kunststoffverpackungen
Auch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) meldet hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben deutliche Erfolge. Die Vorgabe an die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffverpackungen in Höhe von 58,5 Prozent wurde erreicht. „Die Vorgaben sind sehr ambitioniert und ein Erreichen war nicht automatisch zu erwarten“, so Dr. Isabell Schmidt. „Dass es in einem gemeinsamen Kraftakt dennoch gelungen ist die recycelte Menge um 50 Prozent zu erhöhen, bestätigt uns, den kooperativen Weg mit allen Stakeholdern und der Politik beherzt fortzusetzen.“ Im Unterschied zu den zuvor genannten Recyclingquoten bezieht sich die gesetzliche Quote ausschließlich auf die bei den Dualen Systemen beteiligten Verpackungsmengen. Auch ist es der ZSVR gelungen, das hohe Maß an Unterlizenzierung ein gutes Stück einzudämmen und damit für mehr Gerechtigkeit am Markt zu sorgen.
In weniger als zwei Jahren haben das Verpackungsgesetz und die neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister damit stark zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Verpackungen und des privatwirtschaftlichen Systems der Abfallentsorgung beigetragen. Entgegen hartnäckiger Falschinformationen findet das Recycling zu zwei Drittel in Deutschland und zu knapp einem Drittel in Europa statt. Weniger als ein Prozent der Gelbe Sack-Abfälle wird außerhalb Europas exportiert – überwiegend in die Türkei und die Schweiz.
Im Jahr 2022 steht eine grundlegende Überprüfung des Verpackungsgesetzes an. „Unsere Branche sieht sich mit dem Gesetz, das erstmalig auch Impulse für eine recyclingfähige Verpackungsgestaltung setzt, auf einem sehr guten Weg“, so Schmidt. „Unser Ziel ist es, die finanziellen Anreize für ein recyclingfähiges Verpackungsdesign weiter zu stärken, damit die Kreislaufwirtschaft noch mehr Fahrt aufnimmt und sich Investitionen unserer Mitglieder in neue Verpackungsdesigns auch bezahlt machen“, so Schmidt über die Erwartungen an die Zukunft des Verpackungsgesetzes.
[*] Im Auftrag von: Umweltbundesamt, BKV GmbH, Duale Systeme, Entsorgungsunternehmen, Verbänden und Unternehmen verschiedener Materialfraktionen
(st)