Sorge um Verfügbarkeit von ausreichend rezykliertem PET
IK fordert Marktbeobachtungsstelle
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Die Bundesregierung hat eine weitere Novelle des Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht, mit der Regelungen aus der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. begrüßt, dass der Entwurf grundsätzlich auf eine 1:1-Umsetzung von europäischen Vorgaben abzielt. „Nur durch europaweit einheitliche Regelungen für Verpackungen kann der freie Austausch von - zumeist verpackten - Waren im EU-Binnenmarkt gesichert werden,“ heißt es in einer Mitteilung der IK. Positiv bewertet sie auch die Stärkung von Mehrwegoptionen, solange diese auf ökologischen Fakten und Vorteilen beruht. Mehrwegkunststoff ersetzt oftmals Einweglösungen und kann zu einem nachhaltigen Außer-Haus-Konsum beitragen. Sorge bereitet dem Verband dagegen die Verfügbarkeit von ausreichend rezykliertem PET.
Die deutsche Kunststoffverpackungsindustrie setzt seit langem re-PET in Getränkeflaschen ein, auch um CO2-Emissionen einzusparen. Mit durchschnittlich knapp 30 % Rezyklatanteil in PET-Getränkeflaschen werden die EU-Ziele in Deutschland bereits heute erfüllt. Aufgrund der europaweit beständig steigende Nachfrage nach re- PET in hoher Qualität für Kunststoffverpackungen wächst allerdings die Gefahr, dass in Zukunft nicht genügend Recycling-Rohstoffe in geeigneter Qualität zur Verfügung stehen. Hier droht für PET-Getränkeflaschen ein Vermarktungsverbot. „Nur wenige Länder in Europa verfügen bislang über ein so effektives Pfandsystem für PET-Getränkeflaschen wie Deutschland. Um eine ausreichende Versorgung der Branche mit rezyklierten Rohstoffen sicher zu stellen, muss die getrennte Sammlung und das hochwertige Recycling von PET-Getränkeflaschen in der gesamten EU massiv ausgebaut werden.“ fordert daher Dr. Isabell Schmidt, IK Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Angesichts der sehr unterschiedlichen Standards beim Abfallmanagement in den EU-Mitgliedsstaaten befürchtet die IK jedoch, dass der Ausbau der Sammlung europaweit nicht schnell genug voranschreiten und die daher Nachfrage auf deutsches Flaschenmaterial steigen wird.
Daher setzt sich die IK für den Aufbau einer europäischen Marktbeobachtungsstelle ein, die insbesondere die Verfügbarkeit von re-PET in Lebensmittelkontaktqualität beobachten soll. Sofern Recycling-Rohstoffe nicht mehr in den erforderlichen Mengen und Qualitäten zu wirtschaftlich akzeptablen Preisen verfügbar sind, sollten die Vorgaben für den Rezyklateinsatz ausgesetzt werden, so Dr. Schmidt.
Flickenteppich bei Regelungen zu Einweg-Verpackungen befürchtet
Große Sorge bereitet den Herstellern von Kunststoffverpackungen auch die unterschiedliche Umsetzung der EU-Vorgaben für Einweg-Kunststoffverpackungen in den Mitgliedstaaten. Eigentlich waren diese Regelungen dazu gedacht, die Vermüllung der Meere durch bestimmte achtlos weggeworfene Einweg-Produkte zu stoppen. Ein aktueller Entwurf für Leitlinien der EU-Kommission zur Auslegung der vielfach unklaren europäischen Regelungen weitete den Anwendungsbereich der Regelungen jedoch stark aus: Betroffen wären nicht nur To-Go-Produkte für den Konsum außer Haus, sondern auch viele Supermarkt-Produkte wie beispielsweise Joghurtbecher, bei denen die Gefahr des Littering sehr gering ist. „Die Regelungen zum Schutz der Meere drohen zum Spielball einer ideologischen Auseinandersetzung zum Thema Kunststoffverpackungen zu werden“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. Im Sinne europaweit einheitlicher Verpackungsregeln und vor allem im Sinne eines wirkungsvollen Umwelt- und Klimaschutzes fordert die IK, dass sich die Umsetzung in Deutschland auf solche Einweg-Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff bezieht, die tatsächlich tendenziell achtlos weggeworfen werden.
Das 2019 in Kraft getretene deutsche Verpackungsgesetz zeigt bereits deutliche Erfolge bei den Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen: So ist die Menge der rezyklierten Kunststoffverpackungen im gelben Sack bzw. der gelben Tonne innerhalb eines Jahres um 50 % gestiegen. Dadurch konnte die sehr ambitionierte gesetzliche Recyclingquote von 58,5 % erreicht werden.
(st)